Dr. Markus Ehrmann ist Spezialist für Klimaschutzrecht, Emissionshandel und öffentliches Energierecht. Ferner ist er in allen Fragen des Umweltrechts tätig und berät Projektentwickler zu Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Außerdem begleitet er M & A – Projekte und übernimmt dort die öffentlich-rechtliche Beratung.
Vor seinem Eintritt bei Köchling & Krahnefeld arbeitete Dr. Markus Ehrmann in Berlin bei den Kanzleien Scholtka & Partner sowie bei Clifford Chance.
Studiert hat Dr. Markus Ehrmann in Tübingen und München. Vor seinem Referendariat in Berlin war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht tätig. Parallel hat er an der Universität Heidelberg im Umweltvölkerrecht promoviert. Seit 2009 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Dr. Markus Ehrmann ist Mitglied in der Gesellschaft für Umweltrecht (GfU), im Forum Contracting e.V. und im Cluster Erneuerbare Energien Hamburg (EEHH). Seit Mitte 2024 gehört er dem Herausgeberkreis der Zeitschrift "Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis" (UWP) an.