Unsere Mandanten möchten große Pläne realisieren. Der Weg dorthin führt oft über das Öffentliche Recht mit all seinen Facetten und Herausforderungen. Wir kennen jedes Stück dieses Weges genau, denn das Öffentliche Recht ist das Spezialgebiet von Köchling & Krahnefeld.
Spezialisten für das Öffentliche Recht
Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Öffentlichen Rechts. Immer inklusive: Kompetenz und Erfahrung, Ehrgeiz und Begeisterung.
Unsere Schwerpunkte
Die Schwerpunkte unserer Arbeit liegen in diesen Bereichen:
- Umwelt- und Naturschutzrecht (v.a. Immissionsschutz- und Klimaschutzrecht, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsrecht, Bodenschutz- und Altlastenrecht, Naturschutzrecht)
- Öffentliches Bau- und Planungsrecht (v.a. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Landesplanungs- und Raumordnungsrecht, Bergrecht, Straßenrecht, Luftverkehrsrecht)
- Emissionshandel (v.a. Emissionshandelspflichtigkeit, Zuteilung von Emissionsberechtigungen, Berichtswesen, Sanktionen)
- Öffentliches Energierecht / Energieleitungen (v.a. Leitungsausbaurecht, Energiewirtschaftsrecht) und Sonderregelungen (Erneuerbare-Energien-Recht, Stromsteuerrecht )
- Vergabe- und sonstiges öffentliches Wirtschaftsrecht (v.a. Vergaberecht, Subventionsrecht, Preisrecht, kommunales Wirtschaftsrecht, Beihilfenrecht)
Wie wir arbeiten
Wir verstehen uns als Problemlöser unserer Mandanten. Klingt simpel, ist in der Realität aber eine hochkomplexe Angelegenheit.
So individuell wie jedes Projekt muss auch die dazugehörige rechtliche Beratung sein. Juristisches Fachwissen ist dabei unerlässlich, reicht allein aber nicht aus. Um Lösungen zu entwickeln, die wie maßgeschneidert zu den Anforderungen unserer Mandanten passen, setzen wir auf Teamwork – vor allem bei größeren Projekten – und eine interdisziplinäre Herangehensweise. Für uns bedeutet das, über die juristischen Fragen hinaus auch die technischen, wirtschaftlichen, naturwissenschaftlichen, politischen und sozialen Zusammenhänge zu durchdringen. Wir kooperieren daher zum Beispiel mit Ingenieuren, Umweltgutachtern, Landschaftsplanern, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern.
Projekte ganzheitlich denken
Unsere Leistung umfasst dabei weit mehr als die reine rechtliche Beratung zu Einzelfragen. Das Erfolgsrezept liegt darin, das große Ganze zu sehen – und trotzdem jedes Detail im Blick zu behalten. Diese Fähigkeit ist insbesondere bei Genehmigungsverfahren für umfangreiche Projekte gefragt, wie beispielsweise umweltrelevante Großvorhaben. Hier bieten wir das „Gesamtpaket“ an: Rechtliche Unterstützung von der begleitenden Beratung beim Erarbeiten und Prüfen der Antragsunterlagen über die Öffentlichkeitsbeteiligung (inklusive Vertretung im Erörterungstermin) bis hin zur Prüfung der Genehmigungsentwürfe und der Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch bei sich gegebenenfalls anschließenden behördlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.
Für wen wir arbeiten
Unsere Mandanten sind private und öffentliche Investoren umweltrelevanter (Groß-)Vorhaben, öffentliche Körperschaften und Einrichtungen, private Unternehmen sowie Privatpersonen.
Von A wie Antragstellung bis Z wie Zustellung: Seit der Gründung von Köchling & Krahnefeld im Jahr 2003 haben wir Erfahrungen in vielfältigen Fachgebieten und Themenfeldern gesammelt. So begleiteten wir unsere Mandanten unter anderem bei der Durchsetzung von umweltrelevanten (Groß-)Vorhaben (z.B. konventionelle Kraftwerke, Windkraftanlagen, Hochspannungs-Leitungen, Flughäfen, Autobahnen, Müllverbrennungsanlagen, Deponien etc.) sowie abfallwirtschaftlicher Strategien, bei der Sanierung von Altlasten und bei der Erstellung öffentlich-rechtlicher Due Diligence-Berichte. Zudem unterstützen wir sie in anspruchsvollen Vergabeverfahren.
Die mittlerweile sehr umfangreiche Liste an Referenzen spiegelt auch das große Vertrauen der Mandanten in unsere Kanzlei wider. Und mit jedem Projekt wächst unsere Erfahrung weiter. Sie möchten genauer wissen, für welche Vorhaben wir bislang aktiv waren? Unter Referenzen finden Sie Details zu Leistungen und ausgewählten Projekten in unseren Schwerpunktgebieten.
Andere über uns
Das wichtigste Lob für uns sind zufriedene Mandanten. Wir freuen uns aber auch über die vielen positiven Kanzlei-Bewertungen in den vergangenen Jahren.
Das „Handelsblatt“ hat unsere Partner Dr. Markus Ehrmann, Dr. Lutz Krahnefeld und Claire Pröbstle im Jahr 2024 gleich neunfach ausgezeichnet: Dr. Markus Ehrmann erhielt den Award als einer von „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ in den Kategorien Energierecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht. Dr. Lutz Krahnefeld wurde mit dem gleichen Titel im Energierecht, Umweltrecht und Öffentlichen Wirtschaftsrecht ausgezeichnet. Damit konnten sie nahtlos an die Empfehlung der letzten fünf Jahre anknüpfen.
Darüber hinaus prämierte die Wirtschaftszeitung Claire Pröbstle im Umweltrecht und im Öffentlichen Wirtschaftsrecht als „One to Watch“. Die Kategorie würdigt junge Anwälte, die sich durch herausragende Leistungen und Fachkenntnisse in ihren Rechtsgebieten hervorgetan haben. Die Auszeichnung ist ein Indikator für besonders vielversprechende juristische Karrieren.
Außerdem gehören wir nach einem Rating des Handelsblatts vom Herbst 2024 in der Metropolregion Hamburg zu „Deutschlands besten Kanzleien“ für Umweltrecht, Energierecht und Öffentliches Recht.
All diese Erfolge wären ohne ein starkes und engagiertes Team nicht möglich. Unsere Partner nehmen die Auszeichnungen stellvertretend für all unsere Anwältinnen und Anwälte sowie die Kolleginnen im Backoffice entgegen. Durch exzellente Zusammenarbeit und unermüdlichen Einsatz haben sich alle gemeinsam diese Auszeichnungen verdient.
Die Awards basieren auf einer aufwändigen Peer-to-Peer-Umfrage des US-Fachverlags „Best Lawyers“. Hierfür wurden Tausende von Wirtschaftsjuristen befragt, welche Kollegen sie empfehlen würden, wenn sie selbst ein Mandat ablehnen müssten, etwa wegen einer Interessenkollision oder Überlastung. Die Ergebnisse dieser Umfrage werden jährlich exklusiv vom „Handelsblatt“ veröffentlicht. Mehr erfahren.
Die WirtschaftsWoche hat uns im August 2024, wie bereits in den Vorjahren, prämiert und ehrt uns als eine der „Top Kanzleien 2024“ für Umwelt- und Bauplanungsrecht“. Gleichzeitig verliehen die Researcher unserem Partner Dr. Markus Ehrmann den Titel „TOP Anwalt 2024“ in den genannten Rechtsgebieten.
Für das Ranking führte das Handelsblatt Research Institute eine Befragung unter mehr als 2.200 Juristen aus 179 Kanzleien durch. Dabei sollten die Anwälte ihre angesehensten Kollegen vorschlagen. Auf dieser Basis wurden im Umwelt- und Bauplanungsrecht 27 Kanzleien mit insgesamt 44 Juristen ausgewählt.
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Die Zeitschrift „brand eins“ hat uns im Mai 2024 in ihrem Themenheft „Wirtschaftskanzleien 2024“ zu einer der sechs besten deutschen Kanzleien in der Kategorie Umwelt-, Wasser- und Abwasserrecht gekürt. Mehr erfahren.
Und der Branchendienst „JUVE“ bezeichnet uns in seinem aktuellen „Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025“ erneut als eine der besten deutschen Kanzleien für Planungs- und Umweltrecht. Gleichzeitig empfiehlt die Redaktion unsere Partner Dr. Lutz Krahnefeld und Dr. Markus Ehrmann. Mehr erfahren.
Dem folgt die internationale Research-Agentur „The Legal 500“ und zeichnet Köchling & Krahnefeld 2024 im Umwelt- und Planungsrecht als eine der 50 „Führenden Kanzleien 2024“ aus. Im Energierecht sind wir nach Auffassung der Analysten eine „Firm to Watch“. Mehr erfahren.
Die Zeitschrift „Focus“ zählt unsere Kanzlei seit mehr als einem Jahrzehnt zu den besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Im September 2024 wurden wir erneut mit dem Prädikat „Top Wirtschaftskanzlei“ in unserem Spezialgebiet Umweltrecht ausgezeichnet. Mehr erfahren
Nicht nur fachlich, sondern auch als Arbeitgeber finden wir bundesweit Beachtung: Das Online-Portal „iurratio“ zeichnet uns in seinem Arbeitgeberranking „Career50“ als eine der 50 besten deutschen Anwaltsboutiquen 2025 aus. Zusätzlich würdigt uns „iurratio“ als eine der 50 besten deutschen Anwaltskanzleien 2025 in der Kategorie „Aus- und Weiterbildung“. Mehr erfahren